Allgemeine Geschäftsbedingungen
AUROSAN GmbH, Frankenstr. 231, 45134 Essen
Niederlassungen in Berlin, Essen, Leipzig, Nordwalde und Radebeul
Allgemeine Geschäftsbedingungen – gültig ab 01. Januar 2026
1. Allgemeines
Für Verkäufe und Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers oder Änderungen und Zusätze zu unseren Geschäftsbedingungen gelten nur in dem Umfang, in dem sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Der Kaufvertrag kommt mit der Lieferung der bestellten Ware durch uns in Teilen oder als Ganzes zustande.
Für Benutzung und Kauf über unsere Webshops www.aurosan-shop.de und www.aurosan-gesundes-leben.de gelten jeweils separate AGB (Shop-AGB), die dort einzusehen sind. Einige unserer zum Kauf angebotenen Produkte sind Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung. Mit seinem Kaufangebot erklärt der Kunde, dass er zum Kauf solcher Produkte berechtigt ist und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Datenschutzhinweise gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, eine etwaige, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Berechtigung zum Erwerb unserer Produkte nachzuweisen (z.B. ärztliches Rezept, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Approbation, Apothekenbetriebserlaubnis, Großhandelserlaubnis etc.). Insoweit gesetzliche Regelungen eine Nachverfolgung von Chargen/Lotnummer, Seriennummer verlangen, verpflichtet sich der Kunde mit dem Kauf solcher Waren, an dieser Nachverfolgung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben teilzunehmen.
2. Weiterverkauf
Wir bitten unsere Kunden zu beachten, dass unsere an sie verkauften Waren für die Versorgung des deutschen Marktes bestimmt sind. Unsere Produkte dürfen nur in der unveränderten Originalverpackung und auch nicht in Teilen oder Teilmengen, und nur mit Weitergabe der Gebrauchsanweisung weiterverkauft werden. Dazu zählt auch der Ausschluss einer Umverpackung oder Kennzeichnung mit abweichenden Informationen, Namen oder Marken.
3. Bestellung
Für die Auftragszusammenstellung sind die in unseren Verkaufsangeboten oder Preislisten angegebenen Mindestbestellmengen und Bezugseinheiten bindend, insofern nicht schriftlich anders vereinbart. Abweichende Bestellmengen werden von uns auf die nächsthöhere, den Mindestbestellmengen bzw. Bezugseinheiten entsprechende Menge angepasst. Angebote und Bestellungen gelten ausnahmslos, wenn sie schriftlich (Fax, E-Mail, Webshop, AUROSAN Bestell-App) erfolgt sind.
4. Preise
Die in unseren Verkaufsangeboten oder Preislisten genannten Abgabepreise sind freibleibend. Die Rechnungslegung erfolgt in Euro zu den am Tag der Auslieferung geltenden Preisen. Dazu gehören auch Wartezeiten beim Kunden zu vereinbarten Serviceterminen.
5. Lieferung, Rechnungslegung
Insoweit nicht anders von uns schriftlich zugesagt, erfolgen alle Lieferungen grundsätzlich ex works Essen oder ex works Berlin oder ex works Nordwalde oder ex works Radebeul oder ex works Leipzig, auf Rechnung und Gefahr des Käufers und werden grundsätzlich unversichert, alternativ versichert auf Kosten des Käufers durchgeführt. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht anderes vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (z.B. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe oder mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Bei Abnahmevereinbarung gilt das Werkvertragsrecht.
Rechnungen werden per E-Mail (pdf- oder xml-basiertes e-Rechnungsformat) oder im Paket mit der Ware versendet. Für den separaten Rechnungsversand per Brief werden €2,50 netto berechnet. Fracht und Porti – Gewerbliche Kunden und Wiederverkäufer: Für den Standard-Paketversand an Lieferadressen in Deutschland werden pro Bestellung € 15,00 Versandkosten netto in Rechnung gestellt, ggf. Inselzuschläge weiterbelastet. Fracht und Porti - Endkunden: Für den Standard-Paketversand an Lieferadressen in Deutschland werden pro Bestellung € 10,00 Versandkosten netto in Rechnung gestellt, ggf. Inselzuschläge weiterbelastet. Für alle gilt: Abweichend davon werden Gebühren für besondere Transporte wie z. B. Gefahrstofftransporte, Kühlversand, Expressversand, Paletten-Versand oder Sendungen mit erhöhtem Handling-Aufwand etc. nach Aufwand erhoben. Für den Transport von Geräten fällt zusätzlich ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 0,75% bezogen auf den Nettowarenwert an. Bei der Abholung kommen Zuschläge in Abhängigkeit des Frachtführers und des Volumengewichts dazu. Für Paletten-Versand werden die Speditionskosten zzgl. einer Servicegebühr in Höhe von €30,00 netto abgerechnet. Für Streckengeschäft, Lieferungen ins Ausland oder aus dem Ausland stellen wir die anfallenden Kosten und ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren Dritter in Rechnung.
Verpackung, Versandart und Versandweg werden von uns nach sachkundigem Ermessen bestimmt. Davon abweichend räumen wir dem Käufer das Recht ein, Versandart und Versandweg selbst festzulegen und zu organisieren, insofern er uns dies zusammen mit der Bestellung mitteilt. Die Lieferung ist erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Frachtführer überstellt wurde.
Es liegt in unserem freien Ermessen, Mengen nach Verfügbarkeiten zu kürzen, die Lieferung der bestellten Ware zu verweigern, von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder nur gegen Vorkasse vorzunehmen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse oder Zahlungsgewohnheiten des Käufers dies aus unserer Einschätzung als notwendig erscheinen lassen. Sämtliche damit verbundene direkte oder indirekte Kosten gehen zu Lasten des Käufers. In diesem Fall wird der fällige Betrag im Lastschriftverfahren vom Konto des Käufers eingezogen.
6. Zahlung
Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht zum Empfang von Zahlungen berechtigt. Schecks oder Bargeld werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Zahlungen können erfolgen wie folgt:6.1 per Vorkasse: Bei der Zahlungsart Vorkasse senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung mit unserer Bankverbindung und versenden die Ware nach Zahlungseingang. Maßgebend für die Erfüllung der Zahlungspflicht ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto. Wir behalten uns vor, auf Vorkasse zu bestehen, auch wenn der Käufer Rechnung oder SEPA gewählt haben sollte.
6.2 per SEPA-Lastschrift: Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein SEPA-Lastschrift-Mandatsformular zugeschickt, oder Sie laden es sich von unserer Webseite www.aurosan.de herunter. Bitte tragen Sie dort alle relevanten Daten ein und schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular zurück. Die Frist für die Vorankündigung wird auf 1 Tag verkürzt. Der Käufer hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat.
6.3 Kauf auf Rechnung: Kauf auf Rechnung ist, falls nicht anders zwischen uns vereinbart, nur möglich, wenn sich Ihre Lieferadresse und Rechnungsadresse innerhalb Deutschlands befinden. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Maßgebend für die Erfüllung der Zahlungspflicht ist der Tag des Zahlungseingangs.
6.4 Bei Zahlungszielüberschreitungen können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§247 BGB) berechnet werden. Wir behalten uns in solchem Falle die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ausdrücklich vor.
7. Beanstandungen, Haftung und Schadenersatz
Mengen-Beanstandungen können nur dann anerkannt werden, wenn sie uns unmittelbar (innerhalb von zwei Werktagen) nach Empfang der Lieferung schriftlich und unter Beifügung des Lieferscheins zur Kenntnis gebracht werden. Ersatzansprüche bei Erhalt von beschädigter Ware und daraus entstandenen Folgen können vom Käufer nur beim Frachtführer geltend gemacht werden.
Eine Rücknahme gekaufter, mangelfreier Ware ist ausgeschlossen. Vor jeglicher Rücksendung muss unser schriftliches Einverständnis vorliegen. Kühlwaren, Sterilgüter oder jegliche Produkte mit Arzneimittelstatus werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Werden bei uns gekaufte Produkte ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis frei oder unfrei an uns zurückgesandt, sind wir weder zur Annahme, Aufbewahrung noch zur Erstattung oder nachfolgenden Ersatzlieferung verpflichtet. Das Risiko einer Warenrücksendung trägt grundsätzlich der Käufer.
Beschreibungen von Produkten oder Leistungen auf Prospekten, Internetseiten oder sonstigen Medien durch den Anbieter sind grundsätzlich unverbindlich und nur dann verbindliche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, wenn dies ausdrücklich mit der Bezeichnung als "Garantie" oder "garantiert" durch den Anbieter betont wird; im Übrigen sind sie nur dann konkret verbindlich, wenn sie in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder Rechnung enthalten sind.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber einem Unternehmer bei Werkleistungen 6 Monate, im Übrigen 12 Monate; bei gebrauchten Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn keine Verjährungsfrist ausdrücklich vereinbart ist; für nachgebesserte Teile einer Sache beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate vom Zeitpunkt der erfolgten Nachbesserung an und endet frühestens mit Ablauf der Verjährung für die ganze Sache. Gegenüber einem Verbraucher richtet sich die Verjährung von Mängelansprüchen nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Die Verjährung von Ansprüchen, die unter § 309 Nr. 7 a und b (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden) BGB fallen, bleibt von diesem Absatz unberührt.
Der Anbieter ist primär nach seiner Wahl zu Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde, der gem. § 13 BGB Verbraucher ist, zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt; ist der Kunde gem. §14 BGB Unternehmer, gilt dies erst dann, wenn der Anbieter die Nacherfüllung aufgibt oder diese dem Kunden nicht mehr oder wiederholt zumutbar ist. Sofern zumutbar und nicht anders ausdrücklich durch den Anbieter bestimmt, hat der Kunde, der Unternehmer ist, auf Anforderung die Sache zum Zwecke der Nacherfüllung an den Geschäftssitz des Anbieters zu versenden und die Kosten der Versendung vorzuschießen; der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten, wenn er keinen Anspruch auf Nacherfüllung hat.
Der Kunde hat unverzüglich und insoweit fachlich und wirtschaftlich zumutbar, gelieferte Sachen, erbrachte Dienst- und Werkleistungen und erworbene Rechte auf Mängel und Schäden zu untersuchen und/oder zu begutachten und dem Anbieter bei Vorhandensein unverzüglich entsprechend § 126b BGB Anzeige zu erstatten. Satz 1 gilt auch für versteckte Mängel oder Schäden nach deren Entdeckung. Kann der Kunde, der Unternehmer ist, eine notwendige und zumutbare Untersuchung oder Begutachtung nach Satz 1 nicht selbst durchführen, so hat er dies von Dritten durchführen zu lassen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Anzeige, gelten die Dienst- oder Werkleistungen als mangelfrei erbracht, die Sachen und Rechte als mangelfrei geliefert oder erworben und verzichtet der Kunde auf Mängelrechte und, soweit nicht gesetzlich unzulässig, auf sonstigen Ersatz kausaler Schäden.
Der Kunde verliert sämtliche Mängelrechte und Garantien an einer vom Anbieter erworbenen Sache, wenn er daran eine Nachbesserung oder Reparatur selbst durchführt oder von einem Dritten durchführen lässt und dies vom Anbieter nicht genehmigt ist. Satz 1 gilt entsprechend für Werke, die vom Anbieter oder in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden. Ansprüche, die unter § 309 Nr. 7 a und b BGB fallen, bleiben von diesem Absatz unberührt. Gewährt ein Dritter Hersteller oder Dienstleister Mängelrechte oder sonstige Rechte, die neben der Gewährleistung des Anbieters stehen oder über diese hinausgehen (selbständige Garantien), so beeinflussen diese die Pflichten des Anbieters nicht; dies gilt auch dann, wenn der Anbieter solche Garantien an den Kunden weitergibt, vermittelt oder damit wirbt, dass solche Garantien bestehen.
Haftung; Schadenersatz
I. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für leicht fahrlässig durch ihn selbst, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden und Pflichtverletzungen, es sei denn es handelt sich um eine Hauptleistungspflicht; für grob fahrlässig verursachte Schäden und Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur soweit diese für ihn voraussehbar waren. II. Der Anbieter haftet aus einem Schuldverhältnis gegenüber Dritten nur bei einem echten Vertrag zugunsten Dritter und nur im gleichen Umfang wie gegenüber dem Kunden.
III. Der Anbieter haftet aus einem konkreten Schuldverhältnis insgesamt und insbesondere unabhängig von der Art und Anzahl der Schäden und Pflichtverletzungen, der Anzahl der Geschädigten und Leistungsempfänger, der Dauer des schädigenden oder pflichtverletzenden Ereignisses sowie der Mittel- oder Unmittelbarkeit der Schäden und Pflichtverletzungen (Haftungsereignis) nur bis zu einer Höhe von 25.000 Euro (Haftungsgrenzbetrag); erhält der Anbieter für ein Haftungsereignis aus einer Versicherung höheren Ausgleich, entspricht der Haftungsgrenzbetrag 90 Prozent des Ausgleichbetrages.
IV. Ist der Kunde Verbraucher, gelten Absatz I bis III nicht bei grober Fahrlässigkeit und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Absätze I bis III gelten nur insoweit, wie eine weitergehende und zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist.
V. Kommt es auf das Kennen oder Kennenmüssen von Umständen durch den Kunden oder auf Informationspflichten des Kunden gegenüber dem Anbieter an, so hat der Kunde jede Fahrlässigkeit zu vertreten.
VI. Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgeschrieben oder aus diesen AGB anders hervorgehend, hat der Kunde die Kosten seiner Obliegenheiten und Pflichten selbst zu tragen.
VII. Erwirbt der Kunde vom Anbieter eine Sache und wird diese ins nichtdeutsche Ausland verbracht, hat der Kunde selbst für die Einhaltung und Erfüllung sämtlicher damit zusammenhängender Rechtsvorschriften und Pflichten zu sorgen; insoweit für die Abwicklung eines derartigen Schuldverhältnisses erforderlich, hat der Kunde dem Anbieter alle notwendigen Informationen, Dokumente und andere Sachen zukommen zu lassen.
8. Retourenregelung für den Verkauf von Produkten an den pharmazeutischen Großhandel und Offizin-Apotheken
Rücknahmegesuche aus Apotheken oder vom pharmazeutischen Großhandel (nur für direkt von uns bezogene Waren) müssen schriftlich (E-Mail an
Von uns anerkannte Qualitätsbeanstandungen vergüten wir zu 100% auf Basis des AEP zum Bezugszeitpunkt, nach Prüfung der Retoure mit dem Ergebnis eines durch uns zu vertretenden Mangels.
Im Falle eines Rückrufs erstatten wir Ihnen nach Eingang des rückgerufenen Produktes innerhalb der gesetzten Rücksendefrist 100% des Netto-Rechnungsbetrags.
Lagerwertverluste durch Preissenkungen unsererseits sind das Risiko des sich bevorratenden Kunden. Wir veröffentlichen Preiserhöhungen PZN-geführter Produkte wenigstens 2 Wochen vor dem effektiven Datum in der Lauertaxe.
9. Qualitätssichernde Pflichten von Kunden, die von uns Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika für den Wiederverkauf / Vertrieb erwerben
Die Regelungen dieses Abschnitts dienen der Umsetzung der Pflichten gemäß der Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR). Der Käufer erkennt an, dass AUROSAN als Distributor oder Vertreter eines Herstellers zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf die Mitwirkung der kaufenden Vertriebspartner angewiesen ist.
Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika ausschließlich entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung gemäß der Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung in Verkehr zu bringen.
Der Käufer wird Reklamationen, Vorkommnisse oder sicherheitsrelevante Informationen im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten unverzüglich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung an den Hersteller und an AUROSAN als seinen Lieferanten weiterleiten, soweit diese Informationen für die Sicherheit, Leistung oder Konformität der Produkte relevant sein könnten.
Der Käufer wird im Falle von durch den Hersteller angeordneten Rückrufen oder korrektiven Maßnahmen im gesetzlich erforderlichen Umfang mit AUROSAN kooperieren und die Umsetzung in seiner Vertriebskette unterstützen.
Der Käufer wird im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen mit Hersteller, AUROSAN sowie den zuständigen Behörden und benannten Stellen zusammenarbeiten, soweit dies für die Bewertung oder Sicherstellung der Produktsicherheit und -konformität erforderlich ist.
Die Qualitätsdokumente / Unterlagen zum Erwerb der gelieferten Produkte (z. B. Lieferscheine, Rechnungen, Reklamationsdokumentation) sind vom Käufer für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren und dem Hersteller und AUROSAN nach Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Der Käufer hat ein System der Chargen- bzw. Seriennummernverfolgung zu führen, welches eine lückenlose Vertriebskettenverfolgung bis zum Anwender bzw. Patienten ermöglicht. Sofern die Produkte eine UDI (Unique Device Identifier) aufweisen, ist diese vom Käufer zu erfassen. Der Käufer gewährleistet, die für die bezogenen Produkte erforderlichen Transport- und Lagerbedingungen von der Übernahme bis zur Übergabe an den Anwender bzw. Patienten einzuhalten und angemessen zu monitoren.
10. Eigentum an der Lieferung
Die gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen. Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen, Sicherheitsabtretungen und sonstige außergewöhnliche Verfügungen, mit Ausnahme der Veräußerung im ordnungsgemäßen Verkaufsgang, sind nicht zulässig. Bei Zugriffen Dritter ist auf diesen Eigentumsvorbehalt zu verweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, die unbezahlte Ware gegen mögliche Schäden zu versichern. Im Schadensfall tritt er die Forderung aus dem Versicherungsvertrag an uns ab.
11. Firmen- und Warenzeichen
Unsere Produkte, Firmennamen und -logos sind markenrechtlich geschützt. Die Inhalte unserer Internetseiten und (Print-)Medien sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung über den ordnungsgemäßen Weiterverkaufsgang hinaus bedarf für jeden Einzelfall der vorhergehenden und schriftlichen Genehmigung durch uns. Dies schließt die Nutzung von Produktnamen, Produktfotos, Firmennamen und –logo auf den Produktverpackungen, Etiketten, Werbematerialen, SEO zur Verlinkung auf Wettbewerbsseiten usw. mit ein.
12. Datenschutz
Wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Unsere Datenschutzhinweise sind unter www.aurosan.de/datenschutz veröffentlicht und über unser Kundenbüro abrufbar. Datenschutz in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzhinweisen und den gültigen Gesetzen sind wesentlicher Bestandteil eines Vertrags zwischen uns und einem Kunden.
13. Sonstiges
Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Essen.
Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht beeinträchtigt.
