KRINKO – Umsetzung der RKI-Richtlinie zur „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ von August 2016. Haben Sie diese bereits umgesetzt? Wir beantworten Fragen und leiten Sie an.

In dieser Richtlinie werden sämtliche Prozesse, die mit der Händhygiene zu tun haben, detailliert beschrieben. Gefordert wird u.a. ein gesonderter Händehygieneplan, in dem die 5 W’s (Wer? Was? Wann? Womit? Wie?) festgelegt sind. Weitere Punkte aus der Richtlinie sind die mikrobiozide Wirksamkeit und Verträglichkeit von Desinfektionsmitteln; die Prävention nosokomialer oder postoperativer Infektionen sowie die Voraussetzungen und Indikationen für eine (effektive) hygienischen oder chirurgischen Händedesinfektion.

Und auch Themen wie die Auswahl geeigneter Handwaschprodukte, die Ausstattung der Handwaschplätze und Handwaschtechniken sowie Arbeitsschutz vor Kontamination oder Infektion durch Einmalhandschuhe bzw. Schutzhandschuhe werden geklärt. Abgerundet wird die gut lesbare Richtlinie durch die Beschreibung der Qualitätssicherung für die Händehygiene. Die Richtlinie und weiter Infos des RKS finden Sie >hier<. Für eine Schulung und Implementierung der Richtlinie in Ihrer Praxis fragen Sie uns bitte an.